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FAQs

FAQs

Dolmetschen (engl.: interpretation) ist eine mündliche Wiedergabe des Gehörten in eine andere Sprache. Übersetzen (engl.: translation) ist eine schriftliche Wiedergabe des Geschriebenen in eine andere Sprache. Nicht alle Dolmetscher*in übersetzen, und nicht alle Übersetzer*in dolmetschen. Der Oberbegriff beider Berufe lautet Sprachmittler.

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Konsekutivdolmetschen: Durch das Wort „konsekutiv“ (auf etwas folgend) wird bereits deutlich, dass der/die Dolmetscher*in mit seiner/ihrer Verdolmetschung beginnt, sobald der/die Redner*in aufgehört hat zu sprechen. Die Dauer einer Verdolmetschung wird in etwa genauso lang sein, wie die Rede des/r Redner*in selbst, nicht länger, aber auch nicht wesentlich kürzer.
Simultandolmetschen: Wie das Wort „simultan“ (gleichzeitig) verdeutlicht, findet hier die Verdolmetschung fast zeitgleich mit der Rede statt. Um aber alle Anwesenden (Redner*innen, Zuhörer*innen, Dolmetscher*innen) nicht durch zwei gleichzeitig zu vernehmende unterschiedliche Sprachen zu verwirren, muss in diesem Fall eine Kabine mit einer Dolmetschanlage und dazugehöriger technischer Ausstattung (Mikrophon für die Redner*innen, Empfangsgeräte für die Zuhörer*innen) vorhanden sein.
Flüsterdolmetschen: Das Flüsterdolmetschen ist quasi ein Simultandolmetschen ohne Kabine, wobei der/die Dolmetscher*in maximal zwei Zuhörern das Gesprochene simultan ins Ohr flüstert.

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Die Bezeichnungen „Dolmetscher*in“ und „Übersetzer*in“ sind rechtlich nicht geschützt. Deshalb kann sich jeder „Dolmetscher*in“ und/oder „Übersetzer*in“ nennen.
Bei den europäischen Kollegen habe ich den Eindruck, dass sich diejenigen „Konferenzdolmetscher*in“nennen, die diplomiert sind, also eine Dolmetscherausbildung abgeschlossen haben. Bei den japanischen Kollegen nennen sich diejenigen „Konferenzdolmetscher*in“, die in der Lage sind, sowohl konsekutiv als auch simultan zu arbeiten.

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Aus der Sicht des Veranstalters müssen drei Kriterien in Erwägung gezogen werden: Dauer, Finanzen und Atmosphäre.

Dauer: Bei einer Vortragsveranstaltung von einer Stunde Länge, kann der/die Redner*in Beispielsweise nur 30 Minuten sprechen, wenn er/sie konsekutiv gedolmetscht wird. Die restlichen 30 Minuten entfallen auf die Verdolmetschung. Bei einer simultanen Verdolmetschung können Redner*in wie Dolmetscher*in jeweils die vollen 60 Minuten in Anspruch nehmen.
Bei Veranstaltungen, bei denen in mehreren Sprachen gearbeitet wird, kann man – im Hinblick auf die Zeit – nur das Simultandolmetschen empfehlen.

Finanzen: Beim Simultandolmetschen muss der Veranstalter eine Dolmetschanlage inklusive eines Technikers anmieten, es sei denn, man ist im Besitz einer eigenen hausinternen Ausstattung. Proportional zur Anzahl der Zuhörer (Gäste, Teilnehmer*innen, usw.) werden auch die Leihgebühren für die Empfangsgeräte steigen.
Ein weiterer Aspekt sind die Honorare für die Dolmetscher*innen: Für eine bis zu 3,5 Stunden dauernde Veranstaltung kommt man in der Regel mit einem/r Dolmetscher*in aus, wenn es sich um konsekutives Dolmetschen handelt. Beim Simultandolmetschen geht man grundsätzlich von mindestens zwei Dolmetschern aus, so dass die Honorare entsprechend steigen.

Atmosphäre: Bei einem hochrangigen Bankettessen sollte man beispielsweise bedenken, dass kunstvoll frisierte Damen mit Ohrschmuck keinen Kopfhörer (Empfangsgeräte) tragen möchten. Oder dass eine verkabelte Festtafel billig wirken könnte. In solchen Fällen wäre das Konsekutivdolmetschen zu empfehlen.

Nach obigen Überlegungen könnte man meinen, dass das im jeden Fall Flüsterdolmetschen die optimale Dolmetschart sei. Allerdings muss man hierbei bedenken, dass lediglich zwei Zuhörer den/die Dolmetscher*in verstehen können, und das Flüstern des/der Dolmetschers/Dolmetscherin von Anwesenden, die nicht auf die Arbeit des/der Dolmetschers/Dolmetscherin angewiesen sind, als Störung empfunden wird. Außerdem stellt das Flüsterdolmetschen für den/die Dolmetscher*in die schlechteste Arbeitsbedingung dar, da der/die Dolmetscher*in in den meisten Fällen unter unzureichenden akustischen Bedingungen zu arbeiten hat und so den/die Redner*in nur mit Mühe verstehen kann.

Letztendlich macht es für eine/n professionelle/n Konferenzdolmetscher*in allerdings keinen Unterschied, ob er/sie konsekutiv oder simultan zu dolmetschen hat. Wichtiger als die Dolmetschart sind die Arbeitsbedingungen:
- Liegen Unterlagen vollständig vor?
- Wie sieht es mit der technischen Ausstattung bzw. akustischen Umgebung aus?
- Wie viele Dolmetscher*innen sind im Einsatz?
Wenn die Arbeitsbedingungen optimal sind, kann ein Konferenzdolmetscher – unabhängig von der Art des Dolmetschens – eine Verdolmetschung in optimaler Qualität anbieten.

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Im west- und mitteleuropäischsprachigen Raum ist das Honorar für einen Konsekutiveinsatz höher als für einen Simultaneinsatz. Der Grund hierfür ist, dass ein professionelles Konsekutivdolmetschen (den/die Redner*in niemals unterbrechen, lückenlose Wiedergabe der Rede, druckreife Verdolmetschung) tatsächlich eine schwer zu erbringende Meisterleistung darstellt.
Im Japanischen liegt eine andere Situation vor. Es gibt nicht viele gute Dolmetscher*in, die simultan im Japanischen arbeiten, weil die Unterschiede zwischen Japanisch und einer europäischen Sprache größer als zwischen zwei west- und/oder mittleuropäischen Sprachen sind. Deshalb könnte man der Meinung sein, dass das Simultandolmetschen schwieriger sei, als das Konsekutivdolmetschen. Allerdings weiß ein/e gute/r Simultandolmetscher*in um so mehr um die Herausforderung eines hervorragenden Konsekutivdolmetschens. Ich selbst sehe deshalb zwischen den beiden Arten des Dolmetschens keinen Unterschied des Schwierigkeitsgrades.

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Konsekutivdolmetschen: Um eine wirklich qualitativ hochwertige, professionelle Verdolmetschung realisieren zu können, sollten beim Konsekutivdolmetschen, das inklusive einer 30-minütigen Pause länger als 3,5 Stunden dauert, zwei Konferenzdolmetscher*innen engagiert werden. Ist dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, sollte darauf geachtet werden, dass nach 90 Minuten eine viertelstündige Pause für den/die Dolmetscher*in eingelegt werden kann.

Simultandolmetschen: Eine Veranstaltung, die inklusive einer 30-minütigen Pause länger als 3,5 Stunden dauert, würden professionelle Konferenzdolmetscher*innen zu zweit meistern können. Bei einer Veranstaltung, die länger dauert, sollten mindestens drei Dolmetscher*innen in der Kabine arbeiten.
Weitere Informationen können Sie unter https://aiic.de/service/beratung/teamgroesse/ (Homepage des Internationalen Verbandes der Konferenzdolmetscher aiic Region Deutschland) entnehmen.

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Um eine qualitativ gute Leistung zu erhalten, sollte der Auftraggeber versuchen, möglichst alle Unterlagen (Programm, Teilnehmerliste, Redebeiträge, Protokolle der vergangenen Sitzungen, Unternehmens- und Produktbeschreibungen, usw.), in den Konferenzsprachen, den Dolmetschern zugänglich zu machen. Für eine/n Japanisch-Dolmetscher*in sind auch englischsprachige Unterlagen hilfreich, auch wenn er/sie selbst nicht in englische Sprache arbeitet.
Letztendlich kann ein/e professionelle/r Dolmetscher*in selbst am besten entscheiden, welche Unterlagen er/sie benötigt und welche nicht. Da der/die Dolmetscher*in an eine Schweigepflicht gebunden ist, wird er/sie die erhaltenen Informationen keineswegs anderwärtig verwenden. Andernfalls macht sich er/sie strafbar.

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Je nach akustischen Bedingungen können Mikrophone notwendig werden. So sollte beispielsweise bei einer Ansprache anlässlich eines Empfanges nicht nur der/die Redner*in ein Mikrophon bekommen, sondern auch der/die Dolmetscher*in. Ein Standmikrophon wird bevorzugt.
Im Falle eines länger andauernden round table-Gespräches wäre ein Mikrophon ebenfalls wünschenswert. Anderenfalls besteht Gefahr, dass sich der/die Dolmetscher*in heiser redet. Bei Besichtigungen ist eine transportable Sende- und Empfangsanlage wichtig, damit trotz Lärm (Fabrik, Verkehr, usw.) die Kommunikation zwischen allen Anwesenden reibungslos klappt.

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Ein/e Redner*in sollte in erster Linie an die Zuhörer denken. Kein/e Zuhörer*in wird es gerne haben, minutenlange Ausführungen in einer ihm/ihr unverständlichen Sprache über sich ergehen zu lassen. Andererseits wird es einem Redner oder einer Redner selbst nicht gefallen, nach Beendigung seiner/ihrer Ausführung nun seinerseits/ihrerseits minutenlang der Verdolmetschung lauschen zu müssen, der in einer ihm/ihr unverständlichen Sprache seine/ihre eigenen Ausführungen wiedergibt. Am besten ist es, nach einer Sinneinheit zu stoppen, um dem Dolmetscher oder der Dolmetscherin die Möglichkeit zum Dolmetschen zu geben.
Hierbei spielt die „Sinneinheit“ eine wesentliche Rolle. „Ich werde jetzt einen Witz Satz für Satz erzählen, den Sie (der/die Dolmetscher*in), bitte schön, Satz für Satz dolmetschen." ist eine ziemlich schlimme Situation für eine/n Dolmetscher*in, weil er/sie nicht voraussehen kann, wohin das Gespräch führt. Das Dolmetschen – insbesondere zwischen zwei völlig andersartigen Sprachen wie dem Deutschen und dem Japanischen – ist keine eins-zu-eins-Übertragung der Wörter. Der/die Dolmetscher*in muss erst den Sinn einer Aussage verstanden haben, bevor mit der Verdolmetschung begonnen werden kann. Der/die Redner*in sollte daher nie in der Mitte eines Satzes bzw. einer Sinneiheit unterbrechen.
Ein/e professionelle/r Konferenzdolmetscher*in ist in der Lage, eine Rede bis zu einer Länge von etwa 20 Minuten an einem Stück zu dolmetschen. Er/Sie wird einen Redner oder eine Rednerin nie dazwischenfahren, um mit der Verdolmetschung zu beginnen. Es sollte die Aufgabe des Redners oder der Rednerin sein, an seine Zuhörer zu denken, damit sich diese nicht langweilen.

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Zu dieser Frage gibt Ihnen die Region Deutschland von aiic (Internationaler Verband der Konferenzdolmetscher) auf ihrer Homepage eine umfassende Antwort: https://aiic.de.
Auf der gleichen Homepage sind auch die „Hinweise für Redner” unter https://aiic.de/service/beratung/rednerhinweise/ zu finden.

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Die Bezeichnungen „Dolmetscher*in“ und „Übersetzer*in“ sind rechtlich nicht geschützt. Deshalb kann sich jeder „Dolmetscher*in" und/oder „Übersetzer*in“ nennen.
Diejenigen Kollegen, die in Deutschland eine Hochschulausbildung als Dolmetscher*in oder Übersetzer*in abgeschlossen haben, führen den Titel „Dipl.-Dolm.“ oder „Dipl.-Übers.“, der als ein Qualitätssiegel angesehen werden kann. Leider wird z. Z. an keiner der Hochschulen eine Dolmetscherausbildung in den Arbeitssprachen Deutsch und Japanisch angeboten. Früher hatte die Industrie- und Handelskammer des Landes Nordrhein-Westfalens eine recht anspruchsvolle Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den Arbeitssprachen Deutsch und Japanisch im Bereich Wirtschaft abgenommen. Deshalb waren die von NRW vergebenen Titel „Staatlich anerkannter Übersetzer“ und „Staatlich anerkannter Übersetzer und Dolmetscher“ als Qualitätssiegel zu verstehen. Leider hat Nordrhein-Westfalen diese Prüfung eingestellt. Spätestens seit Mai 2003 führt das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz eine ähnliche Prüfung durch.【Dieser Abschnitt wird noch überarbeitet, da die Universität Heidelberg einen Masterstudiengang Dolmetschen in Japanisch gestartet hat und einige Bundesländer ebenfalls staatliche Prüfungen eingeführt haben.】

Schließlich sind Mitgliedschaften in den Berufsverbänden BDÜ (für Übersetzer*innen, Dolmetscher*innen, Konferenzdolmetscher*innen) sowie VKD und aiic (beide für Konferenzdolmetscher*innen) ebenfalls als Anhaltspunkte für eine/n gute/n Dolmetscher/in zu sehen, da für die Aufnahme in diesen Verbänden entsprechende Qualitätskriterien erfüllt werden müssen.
Allerdings gibt es auch Kolleginnen und Kollegen, deren Arbeitssprache Japanisch und eine EU-Sprache sind, die keines der o. g. Kriterien erfüllen, und trotzdem gute, erfahrene Konferenzdolmetscher*innen sind, deren Arbeitssprache Japanisch und eine europäische Sprache ist. Wenn Sie eine/n Dolmetscher*in in der Arbeitssprache Japanisch suchen, wäre es am besten, sich an andere Institutionen oder Firmen zu wenden, die bereits mit deutsch-japanischer Verdolmetschung Erfahrung gesammelt haben. Natürlich können Sie auch Dolmetscher zu einer hausinternen Prüfung einladen. Hierbei müssen Sie allerdings die Reisekosten und ein Ausfallshonorar übernehmen. Achten Sie beim Konsekutivdolmetschen auf folgende Punkte:
- Wie ist die sprachliche Qualität?
- Macht sich der/die Dolmetscher*in Notizen?
- Wartet er/sie, bis der/die Redner/in zu Ende gesprochen hat, oder fährt er/sie ihm dazwischen?
- Ist die Dauer der Verdolmetschung in etwa genauso lang, wie die Rede selbst?
Ob ein/e Dolemtscher*in über eine lange Berufserfahrung verfügt, können Sie auch an folgenden Punkten erkennen:
- Achtet er selbst auf das Arbeitsumfeld (Dauer, Akustik, Anlage, Anzahl der Dolmetscher*innen, usw.)?
- Fragt er/sie nach Unterlagen?
- Entspricht seine Honorarvorstellung dem Marktpreis der Konferenzdolmetscher*innen?
- Kann er bei Bedarf andere Konferenzdolmetscher*innen benennen?

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